Willkommen
Wir begrüßen Sie auf den Seiten des Imkerverbands Rheinland Pfalz.
Die Geschäftsstelle ist vom 22.07. bis einschl. 09.08. geschlossen.
Hier erhalten Sie nützliche Informationen und interessante Neuigkeiten über die Aktivitäten des Verbandes und seiner Mitglieder und Freunde.
Honigprämierung 2010
Richtlinien zur Durchführung und Bewertung für die Honig-Prämierung 2010 des Imkerverbandes Rheinland-Pfalz e.V.
1.) An der Honigprämierung können organisierte Imker des Imkerverbandes Rheinland-Pfalz e.V. mit den in ihrer Imkerei erzeugten Honigen teilnehmen. Für die Anmeldung sind Vordrucke des Imkerverbandes ordnungsgemäß in Druckschrift auszufüllen (pro Honiglos ein Formular) und die Angaben durch Unterschrift zu bestätigen. Der Einzahlungsbeleg über die Gebührenzahlung ist unbedingt beizulegen.
2.) Es können nur Honige in DIB-Einheitsgläsern (500 g) in ordnungsgemäßer Aufmachung nach der Warenzeichensatzung des DIB angeliefert werden.Es werden nur noch neue Gläser im DIB –Einheitsglas mit neuem Deckel akzeptiert.
Alle Gläser eines Honigloses müssen also einheitlich sein. Auch in den neuen Deckel mit Lippendichtung muß eine Deckeleinlage mit DIB-Logo eingelegt werden. Die Gläser sind mit den vom Imkerverband Rheinland-Pfalz e.V. überlassenen Gewährstreifen zu versehen. Zusatzetiketten sind nicht zulässig. Im Gegensatz zu den bisherigen Teilnahmebedingungen in der Vergangenheit ist die Angabe einer Sortenbezeichnung oder einer allgemeinen Bezeichnung ( wie z. B. Blütenhonig ) ausdrücklich erwünscht.
Diese Kennzeichnung soll dem Prüfungsgremium dabei helfen, die für diesen Honig angemessene Analyse auf Rückstände auszuwählen. Die Angabe einer Sortenbezeichnung hat keine Nachteile bei der Bewertung des Honigs, auch wenn die Pollenanalyse nachträglich ergeben sollte, dass die von Ihnen angegebene Sortenbezeichnung nicht sachgerecht war. Auch die in der Vergangenheit eingeforderte Bezeichnung und Angabe, ob der von Ihnen abgelieferte Honig als fest oder flüssig zu bezeichnen ist, entfällt jetzt komplett. Vielmehr wird der Honig von den Prüfern so eingestuft und bewertet, wie er sich am Tage der Prüfung darstellt.
Es sind neutrale Gewährverschlüsse, wie Sie Ihnen von der IRP-Geschäftsstelle auf Anforderung zugesandt werden, zu verwenden.
Vergessen Sie nicht das Mindesthaltbarkeitsdatum einzutragen!
3.) Ein Honiglos besteht aus 3 Honiggläsern. Es können pro Imker für die diesjährige Prämierung (Frühtracht- und Spättrachthonige) insgesamt maximal 3 Honiglose angestellt werden. Nicht benötigte Gläser werden nach Beendigung der Prämierung einem gemeinnützigen Zweck zugeführt und nicht zurückgegeben.
4.) Im Gegensatz zu den Richtlinien aus 2009 kann in 2010 nur ein Los von maximal 3 eingesandten Losen mit einer Pollenanalyse bedient werden.
Deswegen bestimmen Sie selbst, welches der maximal drei abgegebenen Lose auf Pollen analysiert werden soll. Wenn Sie nur ein Honiglos abgeben, wird dieses automatisch auf Pollen untersucht. Die dazu entsprechende Frage müssen Sie bei den Angaben zur Losnummer beantworten und ankreuzen.
5.) Der Imker hat die noch vorhandene Lagermenge für jedes eingereichte Honiglos auf dem Anmeldeformular anzugeben und ggfls. nachzuweisen. Es können nur Honige zur Prämierung angestellt werden, von denen noch mindestens 25 kg vorhanden sind. Honige, die älter als 2 Jahre sind, sind von der Prämierung ausgeschlossen.
6.) Die eingereichten Honiglose müssen sich nach Farbe, Aroma und ggfls. Konsistens (flüssig oder fest) erkennbar unterscheiden.
7.) In 2010 wird nur ein Abgabetermin für die Früh- und Spättracht festgelegt. Alle Honige müssen bis spätestens
27. August um 16.00 h
in der Geschäftsstelle des Imkerverbandes Rheinland-Pfalz e. V., Breitenweg 71 in 67435 Neustadt-Mußbach frei Haus angeliefert werden. Achten Sie bitte darauf, dass die Geschäftsstelle des IRP von Montags bis Freitags von 9.00 h bis 12.00 h und nur Freitagmittags von 14.00 h bis 16.00 h geöffnet ist. Verspätet eingegangene und unvollständige Lose sind von der Prämierung ausgeschlossen.
8.) Der Honigprämierung liegen die Bewertungsrichtlinien des DIB zugrunde. Die Bewertungsbögen werden den Teilnehmern nach der Prämierung ausgehändigt. Es werden Medaillen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in Gold, Silber und Bronze verliehen.
Die von der LWK zur Verfügung gestellten Klebeetiketten dürfen nur auf DIB Einheitsgläser (500 gr.) in ordnungsgemäßer Aufmachung und nicht auf Neutralgläser angebracht werden. Eine Zuwiderhandlung kann den Ausschluss der Teilnahme an weiteren Honigprämierungen zur Folge haben.
9.) Pro Honiglos ist ein Teilnahmebeitrag von € 18,50 zu entrichten, der vorab auf das Konto des Imkerverbands Rheinland-Pfalz, Kontonummer 1000660363, Bankleitzahl 546 512 40, Spark. Mittelhaardt-Deutsche Weinstr. zu überweisen ist.
10.) Die Honigprämierung wird gemeinsam von einem Preisrichtergremium durchgeführt., das von den Vorständen des IV Rheinland, des IV Rheinland-Pfalz und des IV Nassau benannt wird. Die Preisrichter dürfen nicht gleichzeitig Teilnehmer der Prämierung sein.
11.) Die Preisrichter wählen vor Beginn der Prüfung einen Vorsitzenden des Prüfungsgremiums. Dieser legt den Ablauf der Prüfung sowie die Vergabe der Medaillen fest. Er zeichnet verantwortlich für die ordnungsgemäße Abwicklung der Honigprüfung und Prämierung.
12.) Über die Prüfung ist fortlaufend nach Los-Nummern ein Protokoll unter Nennung der Gewährstreifennummern zu führen. Diese Funktion kann auch von einer neutralen Person, die selbst nicht an der Prämierung teilnimmt, wahrgenommen werden.
13.) Im Anschluß an die Prüfung werden die Ergebnisse in die Listen mit den vollständigen Angaben der anstellenden Imker eingetragen. Die Bewertungstabellen des DIB sind von allen Prüfern zu unterzeichnen.
14.) Die analytischen Untersuchungen auf Wassergehalt, Invertaseaktivität und Pollenanalyse werden vom Dienstleistungszentrum (DLR) Westerwald-Osteifel, Fachzentrum Bienen und Imkerei, Im Bannen 38-54, 56727 Mayen durchgeführt.
Das DLR kann sich, sofern erforderlich, hierfür Dritter bedienen. Eine nachträgliche Untersuchung auf Rückstände von Varroatose-Behandlungsmitteln und Pflanzenbehandlungsmitteln ist geplant.
Eine weitere Analyse auf den Gehalt der freien Aminosäure Prolin im Honig ist bei allen Losen geplant. Darüber hinaus erfolgt eine Prüfung zur Aufmachung des Honigglases, zur Sauberkeit des Honigs, zum Zustand des Honigs (ob kandierter oder flüssiger Zustand) sowie eine sensorische Prüfung hinsichtlich honigtypischen Geruchs und Geschmacks.
15.) Die Medaillen-Vergabe und Verteilung erfolgt nach dem DIB-Prüfschema für Honig und den dazu von der Prüfungskommission unmittelbar festgelegten Kriterien der Bewertungstabelle. Gold entspricht den Anforderungen an den Großen Preis der DLG, Silber dem Silbernen DLG-Preis sowie Bronze dem Bronzenen DLG-Preis.
16.) Die Entscheidungen des Preisrichtergremiums sind unanfechtbar und dürfen später nicht korrigiert werden.
17.) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Imkerverband Rheinland-Pfalz
Für den Vorstand
Mit freundlichen Grüßen,
Prof. Dr. Rudolf Aldag
1. Vorsitzender und Honigobmann