Die Europäische Union hat sich Anfang März auf neue Regelungen verständigt, landwirtschaftlicher Erzeuger in der Lebensmittelkette mehr Verhandlungsmacht geben sollen. Auch wenn Honig in der Pressemitteilung des EU-Parlaments nicht ausdrücklich im Mittelpunkt steht, gilt die Reform grundsätzlich auch für den Imkereisektor. Honig ist Bestandteil der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO/CMO) für Agrarerzeugnisse und fällt damit unter den Anwendungsbereich der neuen Vorschriften.
Original-Pressemitteilung des Europäischen Parlaments:
Mehr Markmacht und bessere Verhandlungsposition
Viele landwirtschaftliche Erzeuger stehen seit Jahren unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Steigende Produktionskosten treffen häufig auf sinkende Erzeugerpreise und eine starke Marktmacht von Verarbeitern und Lebensmitteleinzelhandel. Die Europäische Kommission legte deshalb bereits Ende 2024 einen Vorschlag zur Änderung der Gemeinsamen Marktorganisation (CMO) vor. Ziel ist es, die Verhandlungsposition der Landwirte, Genossenschaften und Erzeugerorganisationen gegenüber Käufern zu verbessern und faire Vertragsbedingungen zu fördern. Ziel ist, dass Endpreise von Lebensmitteln stärker die Produktionskosten widerspiegeln.
Nach einer politischen Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat wurden unter anderem folgende Maßnahmen vereinbart:
- schriftliche Lieferverträge sollen künftig zum Regelfall werden
- langfristige Verträge sollen Preis- bzw. Anpassungsklauseln enthalten können
- Erzeugerorganisationen und Genossenschaften werden gestärkt
- Mitgliedstaaten sollen objektive Markt- und Kostenindikatoren veröffentlichen, die als Orientierung für Vertragsverhandlungen dienen
Warum betrifft das auch die Imkerei?
Die neuen Regelungen richten sich an alle landwirtschaftlichen Erzeuger, die unter die Gemeinsame Marktorganisation fallen. Dazu gehören ausdrücklich auch Naturhonig sowie weitere Imkereierzeugnisse. Gerade die Honigwirtschaft ist oft kleinteilig organisiert. Viele Imkereien verkaufen ihre Produkte an Abfüller, den Großhandel oder den Lebensmitteleinzelhandel. Für sie können stärkere Erzeugerorganisationen und Genossenschaften künftig bessere Möglichkeiten bieten, Preise und Lieferbedingungen gemeinsam auszuhandeln.
Welche Vorteile können sich ergeben?
Mehr Verhandlungsmacht
Die EU möchte erreichen, dass Erzeugerpreise die tatsächlichen Produktionskosten stärker berücksichtigen. Dazu sollen die Mitgliedstaaten künftig objektive Markt- und Kosteninformationen bereitstellen, die bei Vertragsverhandlungen herangezogen werden können. Imkereien können künftig voraussichtlich stärker auf objektive Kostenindikatoren verweisen: Völkerführung, Varroabekämpfung, Winterfütterung, Arbeitszeit, Gläser und Verpackung, Energie, Laboranalysen, Vermarktungskosten
Stärkung von Erzeugergemeinschaften
Gerade kleinere Imkereien könnten künftig stärker von Genossenschaften oder Erzeugerorganisationen profitieren. Diese dürfen ihre Mitglieder gegenüber Käufern vertreten und gemeinsame Vermarktungsstrategien entwickeln. Außerdem sollen einzelne Erzeuger besser davor geschützt werden, dass Käufer die Organisation umgehen und direkt mit einzelnen Mitgliedern verhandeln.
Mehr Transparenz bei Werbeaussagen
Die Reform sieht außerdem klarere Regeln für Begriffe wie „fair“, „gerecht bezahlt“, „partnerschaftlich“, „kurze Lieferkette“ vor. Solche Aussagen sollen künftig nur verwendet werden, wenn sie tatsächlich nachvollziehbar belegt werden können. Für regional erzeugten Honig eröffnet dies Chancen, gleichzeitig steigen aber die Anforderungen an eine nachvollziehbare Dokumentation.
Neue Honigkennzeichnungsvorschriften
Bereits unabhängig von dieser Reform gelten seit dem 14. Juni 2026 neue europäische Kennzeichnungsvorschriften für Honigmischungen. Künftig müssen bei Mischhonigen sämtliche Herkunftsländer, in absteigender Reihenfolge ihres Anteils, einschließlich der jeweiligen Prozentanteile angegeben werden. Dadurch wird für Verbraucher deutlich transparenter, aus welchen Ländern ein Honig tatsächlich stammt. Regionale und deutsche Honige können sich dadurch besser von anonymen Importmischungen abheben. Gleichzeitig steigen für Abfüller die Anforderungen an Dokumentation und Rückverfolgbarkeit.
Wie wird das praktisch umgesetzt?
Die jetzt erzielte Einigung schafft zunächst den europäischen Rechtsrahmen. Viele Einzelheiten werden anschließend von den Mitgliedstaaten umgesetzt. Dazu gehören insbesondere
- die Veröffentlichung objektiver Markt- und Kostenindikatoren,
- die Anerkennung und Förderung von Erzeugerorganisationen,
- gegebenenfalls zusätzliche Fördermöglichkeiten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
In Deutschland müssen Bund und Länder die europäischen Vorgaben in ihre Verwaltungs- und Förderpraxis übernehmen. Ob und in welchem Umfang speziell Imkereien oder Honigerzeugergemeinschaften hiervon profitieren, wird sich erst nach der konkreten nationalen Umsetzung zeigen.
Unsere Einschätzung
Die Reform bringt keinen garantierten höheren Honigpreis und verändert auch nicht unmittelbar den Wettbewerb mit Importhonigen. Sie verbessert jedoch die Rahmenbedingungen für gemeinsame Vermarktung, stärkere Erzeugergemeinschaften, nachvollziehbare Preisverhandlungen, transparente Herkunftskennzeichnung und glaubwürdige Qualitäts- und Regionalvermarktung. Insbesondere regional erzeugter deutscher Honig dürfte von der Kombination aus besserer Herkunftstransparenz und einer stärkeren Stellung der Erzeuger profitieren. Für anonyme Importmischungen und nicht belegbare Werbeaussagen steigen dagegen die Anforderungen deutlich.
Fazit: Die neuen Regelungen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Für Honig ist das Paket vor allem ein Transparenz- und Verhandlungsgewinn. Gewinner sind ehrliche, regionale und gut dokumentierte Honigangebote. Stärker unter Druck geraten anonyme Mischhonige und Marketingclaims, die nicht sauber belegt sind.