Kommentar des 1. Vorsitzenden Thomas Hock: Ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung – Honigbetrug wirksam bekämpfen
Wir haben einen entscheidenden Meilenstein auf dem Weg zu mehr Echtem Honig im Handel erreicht: Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) hat kürzlich weitreichende Beschlüsse zur Bekämpfung von Honigverfälschung gefasst. Diese politische Willensbekundung ist nicht nur ein wichtiges Signal an Bund und EU, sondern stellt eine konkrete Grundlage für regulatorische und analytische Maßnahmen dar.
Politischer Durchbruch auf VSMK-Ebene – Zusammenfassung der fünf zentralen Beschlüsse
1. Die Verbraucherschutzministerinnen, -minister und -senatorinnen begrüßen, dass der Bund die EU-„Frühstücks-Richtlinie“ (Richtlinie (EU) 2024/1438) zügig in nationales Recht umsetzt, insbesondere hinsichtlich klarer Vorgaben zur Herkunftskennzeichnung von Honig, um Verbraucher besser vor Irreführung zu schützen.
2. Da EU-weite Kontrollen Hinweise auf erhebliche und verbreitete Honigverfälschungen ergaben, sieht die überarbeitete Honig-Richtlinie vor, dass die EU-Kommission bis Juni 2028 verbindliche Analyseverfahren festlegt. Die Länder bitten den Bund, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass neben den amtlich anerkannten Methoden auch neue, bisher nicht offiziell zugelassene Analyseverfahren privater Labore berücksichtigt werden, sofern diese Verfahren offengelegt und als geeignet bewertet werden. Gleichzeitig soll durch Öffnungsklauseln sichergestellt werden, dass künftig technologische Innovationen und der technische Fortschritt flexibel integriert werden können.
3. Bis zur verbindlichen Festlegung dieser Analyseverfahren auf EU-Ebene soll das NRZ-Authent auf Initiative des Bundes die bisher nicht offiziell anerkannten Verfahren privater Labore sowie Methoden des Joint Research Centre (JRC) hinsichtlich ihrer Eignung und Zuverlässigkeit bewerten.
4. Darüber hinaus bitten die Länder den Bund, das NRZ-Authent zu beauftragen, in enger Zusammenarbeit mit Partnern aus der Lebensmittelüberwachung und dem JRC innovative und bislang nicht zugelassene Analysemethoden zur Aufdeckung von Honigverfälschungen zu entwickeln, um zeitnah technische Fortschritte für den Verbraucherschutz nutzen zu können.
5. Der Bund soll auf der 46. Sitzung der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz über die hinsichtlich der Punkte 1 bis 4 vorgenommenen Maßnahmen berichten.
Die VSMK, bestehend aus den für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Ministern von Bund und Ländern, koordiniert zentrale politische Impulse in der Verbraucherpolitik. Ihre Beschlüsse gelten als wegweisende Empfehlungen und Handlungsgrundlagen für die Umsetzung auf nationaler wie europäischer Ebene.
Die Rolle des Imkerverbands Rheinland-Pfalz und des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund
Diese richtungsweisenden Beschlüsse sind nicht zuletzt das Ergebnis gezielter fachpolitischer Arbeit engagierter Akteure innerhalb der organisierten Imkerschaft. Der Imkerverband Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit dem Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) maßgeblich an der inhaltlichen Vorbereitung mitgewirkt. Als bislang einziger Landesverband in Deutschland führen wir seit Jahren mit Nachdruck den Kampf gegen systematischen Honigbetrug – ein Engagement, das nun auch regulatorisch Anerkennung findet.
Vor diesem Hintergrund war es notwendig, die fachliche Arbeit gezielt mit dem DBIB abzustimmen, da der Deutsche Imkerbund (D.I.B.) in der Vergangenheit durch Stellungnahmen und mediale Aktivitäten teils Positionen vertreten hat, die eher mit den Interessen großer Abfüller als mit denen der Imkerinnen und Imker vereinbar schienen. Die gemeinsame Presseerklärung mit dem DBIB, die Hintergründe unserer Initiative dokumentiert, ist an dieser Stelle weiter unten zu finden.
Ein Bericht, der Maßstäbe setzt
Ein zentrales Element der Initiative ist unser Bericht „Honigverfälschung: DNA-Analysemethoden für Honig – Amtliche Lebensmittelüberwachung“. Er zeigt klar auf, dass sowohl die rechtlichen als auch die fachlich-methodischen Voraussetzungen für ein entschlossenes Vorgehen der Behörden gegeben sind. Darüber hinaus formuliert der Bericht konkrete Vorschläge zur Integration molekulargenetischer Verfahren in die amtliche Lebensmittelüberwachung – ein Innovationsschub, der bislang fehlte.
Kritik entkräftet: Wissenschaftlich und rechtlich tragfähig
Bemerkenswert ist, dass dieser Bericht auch auf die in den letzten Monaten mehrfach geäußerte Kritik antwortet. Vertreter des D.I.B., Redaktionen einschlägiger Fachzeitschriften sowie einzelne Mitarbeiter wissenschaftlicher Einrichtungen hatten Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit und wissenschaftlichen Validität moderner Analysemethoden geäußert. Dabei wurde nicht selten mit Begriffen wie Akkreditierung und Validierung argumentiert, ohne deren Bedeutung im lebensmittelrechtlichen Kontext sachgerecht einzuordnen. Der vorgelegte Bericht sowie die darauf basierenden VSMK-Beschlüsse stellen nun klar: Der Einsatz innovativer Nachweisverfahren ist rechtlich möglich, wissenschaftlich fundiert und politisch geboten.
Amtliche Überwachung: Handlungsdruck steigt
Unstrittig ist inzwischen, dass die amtliche Lebensmittelüberwachung bislang nicht über ausreichende Mittel verfügt, um Honigverfälschungen systematisch zu erkennen. Die Ergebnisse der EU-Initiative From the Hives haben dies in aller Deutlichkeit offenbart. Die beschlossene Neuregelung der Honigverordnung trägt dieser Realität Rechnung und verlangt rasches Handeln. Eine Verzögerung bei der Einführung geeigneter Analyseverfahren wäre nicht nur fachlich fahrlässig, sondern auch politisch nicht zu verantworten.
Fazit
Die Beschlüsse der VSMK markieren einen Wendepunkt in der Auseinandersetzung mit dem Problem der Honigverfälschung. Sie setzen klare Impulse für eine modernisierte Kontrollpraxis, stärken die Position der ehrlichen Erzeugerbetriebe und eröffnen eine längst überfällige Diskussion über die wissenschaftliche Basis lebensmittelrechtlicher Überwachung. Jetzt liegt es an den politischen Entscheidungsträgern, diese Chance entschlossen zu nutzen.
Presse
Unterstützung für regionale Imker – Stärkere Kontrollen gegen gefälschten Honig – Stand 13.6.2025, 15:34 Uhr
Stärkere Kontrollen gegen gefälschten Honig – Landesschau Rheinland-Pfalz – TV
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Pressemitteilung des DBIB mit Verlinkungen:

Bericht „Honigverfälschung: DNA-Analysemethoden für Honig – Amtliche Lebensmittelüberwachung“.
Pressemitteilung des Imkerverband Rheinland-Pfalz e.V.

Brief des 1. Vorsitzenden, Thomas Hock, an den Staatssekretär Dr. Manz.

Aber auch klar, solange der DIB sich hauptsächlich nicht im Deutschland für seine Mitglieder einsetzt und dabei noch wirbt, er sei europaweit und international aktiv -nur welchem deutschen Imker hilft dies?
Umso vorbildlicher, dass sich wenigstens ein Landesverband sogar proaktiv nicht für seine Mitglieder einsetzt !
Was eigentlich Aufgabe vom DIB wäre und Vorbild für die anderen Landesverbänden sein sollte: Sich zumindest gegenseitig zu unterstützen und somit gemeinsam sich für die heimische Imkerkei einzusetzen.