2026 wird ein Spitzenjahr für deutschen Honig – außergewöhnlich viel, vollmundig und trocken ist die Frühlingsernte. Doch weil der Markt weiter überschwemmt wird von gepanschten Billigimporten, sind die Preise zu niedrig. Während Schweden testet und aktuell einen Honig nach dem anderen aus dem Verkehr zieht, bleiben deutsche Behörden untätig. Der Imkerverband Rheinland-Pfalz e. V. fordert die Lebensmittelüberwachung auf, sofort ebenfalls die bestehenden EU-Regeln anzuwenden und den betrügerischen Wettbewerb zu stoppen. 

Honig unter zwei Euro: Der Markt bestraft die Ehrlichen

2026 wird ein Ausnahme-Honigjahrgang. Die Frühlingsblütenernte ist in Rheinland-Pfalz so gut wie eingebracht – und sie ist traumhaft. Imker melden einen überdurchschnittlich hohen Ertrag mit Spitzenqualität: niedriger Wassergehalt, außergewöhnlich feines, vollmundiges Aroma und das trotz langer kühler Witterung. Was Winzer einen großen Jahrgang nennen, steht 2026 im deutschen Honigglas. 

Doch die Freude trägt einen bitteren Beigeschmack. Denn auch in diesem Jahr gelingt es ehrlichen Imkereien kaum, realistische Preise zu erzielen. Nach Angaben des Imkerverbands Rheinland-Pfalz müssten das 11 bis 12 Euro für das 500-Gramm-Glas sein, denn schon die Produktionskosten liegen zwischen 5 und 15 €. Viel zu verdienen gibt es ohnehin nicht. Zusätzlich drückt importierter, mit billigem Zuckersirup gestreckter „Honig“ die Marktpreise auf ein unrealistisches Niveau von teilweise unter 2,00 €. 

Raus aus dem Supermarkt: Was Malmö tut und Mainz nicht

Und während Schweden innerhalb von wenigen Wochen erfolgreich gegen diese Fälschungen durchgreift – und sich damit schützend vor seine schwedischen Imkereien stellt – verstecken sich in Rheinland-Pfalz und bundesweit die Behörden hinter Bürokratie und Zuständigkeitsgeschiebe. Aktive Betrugsbekämpfung Fehlanzeige. Der deutsche Spitzenjahrgang 2026 wird geopfert und tausende ehrliche Honighersteller um ihre Arbeit betrogen. 

Der 1. Vorsitzende des Imkerverbandes Rheinland-Pfalz e. V. Thomas Hock zieht Bilanz: „Die Stadt Malmö hat in zehn Wochen das geschafft, was Berlin und Mainz seit zehn Jahren nicht hinbekommen – oder nicht wollen. Die Bürokratie und Verordnungen müssen nicht abgebaut werden — sie müssen weg. Im Europarecht liegen bereits alle Hebel vor, die Panscher fürchten und die Behörden seit Jahren nicht anwenden. Wer mehr Angst hat vor Schadensersatzforderungen der Importindustrie als vor dem Verlust des Verbrauchervertrauens und hunderter deutscher Imkereibetriebe, hilft den Tätern.“ 

In Schweden dagegen haben sich fünf Kommunen aktiv zusammengetan, gezielt Proben genommen und 64 % als verfälscht identifiziert. Die Umweltbehörde Malmö hat daraufhin zwei sofort vollziehbare Verkaufsverbote ausgesprochen. Und Deutschland? Bislang ist kein einziges vergleichbares Vollzugsverfahren bekannt.  

Die schwedische Behörde hatte Anfang Mai zunächst nach einem Hinweis aus der Imkerschaft das Produkt „Hilltop Hot Honey“ aus dem Sortiment der Supermarktkette Normal genommen. Am 13. Mai folgte das Verbot von „Eldorado Flüssiger Honig“ für den Händler Hemköp. Vorausgegangen war hier eine gezielte Probennahme, die die Städte Malmö, Helsingborg, Södertälje, Solna und Kalmar gemeinsam organisierten. Elf von 17 Honigen fielen durch – Caroline Tandefelt, Leiterin der Umweltbehörde Malmö, spricht in einer Pressemeldung der Stadt von 64 % als einer „alarmierend hohen Fehlerquote“. 

VO 625: Brüssel hat alles vorbereitet

Dass Honige im europäischen Markt im großen Stil mit Zuckersirup gestreckt werden, ist spätestens seit der EU-Aktion „From the Hives“ allgemein bekannt: Die Gemeinsame Forschungsstelle der EU (JRC) stellte 2023 einen Fälschungsverdacht bei 46 % der 320 untersuchten Importhonige fest, in einzelnen Staaten bis zu 100 Prozent. Stichproben des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes ergaben für Deutschland mit 25 von 30 getesteten Honigen eine vergleichbare Größenordnung. Trotzdem hat in Deutschland bislang keine einzige Behörde ein vergleichbares Verkaufsverbot ausgesprochen. Und das, obwohl sie mit Artikel 138 der EU-Kontrollverordnung 2017/625 alle Hebel in der Hand hätten. Die 625 ist keine Kann-, sondern eine Muss-Vorschrift: Die Behörden sind zum Einschreiten verpflichtet. 

Geheimnisgrämerei und Zeitschinden in Berlin

Stattdessen schieben sich die politischen Ebenen die Verantwortung zu: Die Länder verweisen auf die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK), die auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das wartet auf den EU-Harmonisierungsprozess „HarmHoney“, dessen Ergebnisse aber frühestens 2029 vorliegen sollen. Und parallel dazu tagt deren eigene Arbeitsgruppe für amtliche Untersuchungsverfahren (§ 64-LFGB) zusammen mit der abfüllenden Industrie hinter verschlossenen Türen. Geschäftsordnung und Ergebnisse sind als „geheim“ eingestuft. Aus Sicht von Imker Thomas Hock ist das mehr als ein Vollzugsversagen – es ist wissentliches Nichthandeln zulasten von rund 150.000 deutschen Imkerinnen und Imkern und Millionen getäuschter Verbraucher. 

Eindeutige EU-Rechtslage: Jedes Labor darf prüfen

Mit der Durchführungsbekanntmachung (C/2024/6481) vom 8. November 2024 hat die EU-Kommission noch einmal ganz klar gestellt, wann und wie die Verordnung 625 anzuwenden ist: Artikel 34 erlaubt nationale und international anerkannte Methoden und Artikel 37 Absatz 6 erlaubt die Beauftragung auch nicht offiziell benannter Speziallabore per einfachem Vertrag. Genau diesen Weg hat Malmö eingeschlagen: Sie haben die Verordnung verstanden und Schritt für Schritt umgesetzt. Im Fall Eldorado-Honig wies das Labor über eine Proteomik-Analyse das Pilz-Enzym Alpha-Amylase nach — das hat im Honig nichts zu suchen. Es ist ein typischer Industriemarker für Honig, der mit Sirup verdünnt wurde. Gleichzeitig waren die bieneneigenen Proteine unnatürlich niedrig. Nach Branchenangaben stammt das beanstandete Produkt vom belgischen Großabfüller Meli, dessen Produkte zuvor schon teilweise durchgefallen waren.  

Die Forderungen des Imkerverbands

Der Imkerverband Rheinland-Pfalz e.V. fordert die Landesbehörden für Lebensmittelüberwachung auf, dem schwedischen Beispiel umgehend zu folgen:  

  • Durchführung von gezielten Beprobungen von Importhonigen im rheinland-pfälzischen Einzelhandel 
  • Beauftragung eines geeigneten Labors nach EU-Kontrollverordnung 2017/625, Artikel 37. 
  • Konsequente Anwendung von Artikel 138 EU VO bei jedem festgestellten Verstoß bis zum sofortigen Verkaufsverbot. 

(6800 Z.) 

PressekontaktImkerverband Rheinland-Pfalz e.V. · Janine Fritsch · Verbandskommunikation
janine.fritsch@imkerverband-rlp.de
·  www.imkerverband-rlp.de 

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