PRESSEMITTEILUNG   |   Imkerverband Rheinland-Pfalz e.V.   |   Mainz, 15. April 2026

Der Imkerverband Rheinland-Pfalz wirft dem Umweltministerium Untätigkeit, Pflichtverletzung und Kostenabwälzung vor, indem es europarechtliche Fristen mehr als sieben Jahre ignoriert und eine staatliche Aufgabe systematisch auf Ehrenamtliche abgewälzt hat. Offen bleibt auch die bislang unbequemste Frage: Warum trägt die Allgemeinheit die Kosten einer Einschleppung, an deren Ursache die Importwirtschaft bis heute gut verdient?

Mainz. Mit einem unmissverständlichen Schreiben an das Landesministerium und das Bundesamt für Naturschutz eröffnet der Imkerverband Rheinland-Pfalz e.V. aktuell eine Debatte, die weit über die Landesgrenzen hinausweist. Im Zentrum steht die Frage, ob der Staat seinen unionsrechtlichen Pflichten nach den Richtlinien der EU im Umgang mit der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) überhaupt nachgekommen ist – und: wer die erheblichen Folgekosten der Einschleppung tatsächlich zu tragen hat. Denn die wurde nicht durch die Betroffenen, wie Imker und Bürger, sondern durch den globalen Warenverkehr verursacht.

Die rechtliche Lage ist nach Darstellung des Verbands eindeutig: Mit Aufnahme der Hornisse als invasive Art in die EU-Unionsliste am 3. August 2016 hätten sofort Maßnahmen zur Ausrottung umgesetzt oder spätestens bis zum 3. Februar 2018 ein wirksames und länderübergreifendes Management vorliegen müssen. Die tatsächliche Umstufung in das Managementregime einer etablierten und nicht mehr ausrottbaren Art erfolgte aber erst am 24. März 2025 – mehr als sieben Jahre zu spät.

Nach Ansicht des Imkerverbands bleibt durch die versäumte Frist die ursprüngliche Pflicht zur vollständigen Ausrottung bestehen. Damit war die die Umstufung im letzten Jahr rechtswidrig. „Verantwortung ist nicht delegierbar“, kommentiert der 1. Vorsitzende des Verbandes Thomas Hock das staatliche Vorgehen. Es sei nicht hinnehmbar, dass die Naturschutzbehörden erst abwarten und jetzt die operative Arbeit an die Leidtragenden abwälzen, die am wenigsten dazu verpflichtet seien: die Imkerinnen und Imker.

Gleichzeitig stellt der Verband eine unbequeme Frage, die bislang kaum öffentlich gestellt wird: Vespa velutina gelangte mit Importwaren aus Südostasien nach Europa¹. „Die Importwirtschaft profitiert seit Jahrzehnten von dem weltweitem Handelsmodell – die Kosten der „Nebenwirkungen“, wie die gefährliche Einschleppung fremder Arten, trägt regelmäßig die Allgemeinheit“, so Hock. Der Verband beruft sich auch hier auf EU-Recht und das Verursacherprinzip (Art. 191 Abs. 2 AEUV) und fordert eine Kostenbeteiligung der Importwirtschaft: Wer strukturell von einem Handelssystem profitiert, das nachweislich Schaden verursacht, kann nicht dauerhaft von der Mitverantwortung befreit werden. Das ist keine politische Parole. Das ist die Konsequenz aus dem europäischen Umweltrecht. „Wer verdient, muss auch haften“, so die Kernthese.

Das Ministerium hat eine erste unverbindliche Antwort mit Rückfragen geschickt. Der Verband behält sich rechtliche Schritte ausdrücklich vor. Das vollständige Anschreiben an das Ministerium, die Stellungnahme des Verbands und ein Podcast, der das Thema kurz und verständlich erklärt, stehen unter „Vespa velutina – Staatsaufgabe statt Imkerlast“ auf der Verbandswebseite www.imkerverband-rlp.de zur Verfügung.


(3300 Z.) Der Beitrag darf kostenfrei veröffentlicht werden unter Nennung des Imkverband Rheinland-Pfalz als Quelle.

¹ NABU Berlin; Deutscher Schädlingsbekämpfer-Verband (DSV), Positionspapier Vespa velutina (07/2025): dsvonline.de

Pressekontakt: Imkerverband Rheinland-Pfalz e.V. · Eckhard Richter · Obmann für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit · obleute_presse@imkerverband-rlp.de