Schluss mit staatlicher Untätigkeit und Abwälzung

Die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse bedroht unsere ökologische Vielfalt und die Existenz der Imkerei. Doch statt einer professionellen, staatlich finanzierten und organisierten Bekämpfung, die uns Frankreich vormacht, erleben wir in Deutschland seit Jahren oft Untätigkeit und die Abwälzung der Lasten auf das Ehrenamt. Der Imkerverband Rheinland-Pfalz zieht nun eine klare Grenze: Mit einem offiziellen Schreiben an das Umweltministerium fordern wir konsequente Umsetzung geltenden EU-Rechts, stellen die Umstufung auf Art.19 rechtlich infrage und wollen wissen, auf welcher Grundlage die Übernahme ins Managementregime geschah – sieben Jahre nach Aufnahme der Art in die EU-Unionsliste!
Wir sagen auch Nein zur Kostenübertragung auf Private oder den Staat. Denn: Wer einschleppt – muss auch zahlen. Seit Jahrzehnten profitiert der Handel von Importgewinnen, kommt aber nicht für „Nebenwirkungen“ auf, wie die Einschleppung invasiver Arten. Es ist Zeit für wirksame und Lösungen nach EU-Recht und Verursacherprinzip – professionell, koordiniert und rechtskonform finanziert.

Auf dieser Seite informieren wir umfassend zum Thema, veröffentlichen unsere Position und Forderungen an die Politik – detailliert in verschiedenen Formaten und Dokumenten. Die Seite wird laufend aktualisiert und ergänzt.

Kommentar des 1. Vorsitzenden: Verantwortung ist nicht delegierbar

Mit einem Schreiben an das Umweltministerium in Rheinland-Pfalz und das Bundesamt für Naturschutz sowie unserer Stellungnahme haben wir Position bezogen: Die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse wird seit Jahren mit Ratlosigkeit und Zuständigkeitsgerangel verwaltet, und die anfallende Arbeit auffallend oft an die delegiert, die am wenigsten dazu verpflichtet sind: an Imkerinnen und Imker. Das ist nicht länger hinnehmbar. Der Kommentar erläutert, warum und wie wir uns nun aktiv gegen dieses Vorgehen stellen.
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Stellungnahme des Imkerverbands: Staatsaufgabe statt Imkerlast

Die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse ist eine staatliche Pflichtaufgabe für den Naturschutz, für die Landwirtschaft, v. a. für Bestäubungsleistungen, Imkerei, Obst- und Weinbau, für Gesundheit und Sicherheit. Unionsrechtlich kann sie nicht dauerhaft auf private oder ehrenamtliche Strukturen – wie Imker oder ad-hoc organisierte Bekämpfungsmodelle – verlagert werden. Wir brauchen ein übergreifend koordiniertes, professionell organisiertes Management mit klaren Verantwortlichkeiten, Finanzierung, Eingriffs- und Betretungsbefugnissen, Qualitäts- und Arbeitsschutzstandards sowie Wirkungs- und Kostenkontrolle. Die EU-weite Bedeutung schließt hierbei grenzübergreifende Koordinierung mit Nachbarländern zwingend ein.
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Forderungskatalog an das Ministerium: Die Umstufung war rechtswidrig

Am 20. März haben wir das Umweltministerium RLP und das Bundesamt für Naturschutz angeschrieben und um vollständige Offenlegung aller rechtlichen Grundlagen, die zur Umstufung geführt haben, gebeten. Wir fordern die Darlegung aller Management- und Kontrollmaßnahmen, auch in Kooperation mit Nachbarstaaten, sowie die Bestätigung, dass die Kosten rechtskonform nach dem Verursacherprinzip finanziert werden. Grundlage der Nachfrage ist unsere Rechtsauffassung: Die im März 2025 vollzogene Umstufung war rechtswidrig. Unser Schreiben enthält den gesamten Forderungskatalog und Begründung.
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Velutina-Podcast: Alle Infos in 20 Minuten

Für alle mit wenig Zeit, haben wir das komplexe Thema komprimiert in einem spannenden Dialog aufbereitetDas Hörformat ist KI-generiert, unterhaltsam, umfassend und verständlich. Reinhören und Weitergeben – 20 Minuten, die sich wirklich lohnen.
-> Staatsversagen bei der Asiatischen Hornisse