Das kleine Patent missbraucht als Türöffner für schnelle Geschäfte? Wir beantragten die Löschung wegen Verstoß gegen deutsches Recht. Foto: Screenshot melibio.com

 

Der Imkerverband Rheinland-Pfalz e.V. hat einen wichtigen Erfolg im Kampf gegen Verbrauchertäuschung errungen. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat das Gebrauchsmuster „Pflanzenbasierte Honigzusammensetzung“ (Aktenzeichen DE: 21 2022 000 240.7) der US-Firma MELIBIO, INC. mit Wirkung zum 31. Mai 2025 gelöscht.

Das Gebrauchsmuster wurde am 31.05.2025 in dem beantragten Umfang nach § 17 GebrMG gelöscht“, heißt es in der offiziellen Mitteilung des Amtes. Damit ist klar, dass die Bezeichnung einer sirupähnlichen Zuckerformulierung als „Honig“ irreführend und rechtswidrig ist.

Die Grundlage des Antrags: Laut Honigverordnung darf „Honig“ ausschließlich der naturbelassene Stoff sein, der von Honigbienen erzeugt wird. Die als „Honigformulierung“ bezeichnete pflanzenbasierte Mischung von MELIBIO enthält jedoch keinen einzigen Bestandteil aus Bienenhaltung – sondern besteht aus einer Kombination von Fructose, Glucose, Wasser, organischen Säuren und optionalen Zusatzstoffen wie Polyphenolen oder Proteinen.

Wir kritisierten, dass eine solche irreführende Produktbezeichnung den Verbraucherschutz untergräbt und mit dem klaren Wortlaut der Honigverordnung unvereinbar sei. Auch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verbietet gemäß § 5 irreführende Kennzeichnungen.

„Diese Entscheidung ist ein starkes Signal für den Schutz traditioneller Lebensmittel und gegen Verbrauchertäuschung“, erklärte Thomas Hock, 1. Vorsitzender des Imkerverbands. „Honig ist ein reines Naturprodukt und darf nicht durch künstliche Sirupmischungen verwässert werden – weder inhaltlich noch sprachlich.“