Kommentar des Vorstands: Zehn Ausreden – und warum keine davon trägt
„Dafür gibt es keine amtliche Methode.“ „Uns fehlt die Laborkapazität.“ „Ein Verdacht ist noch kein Verstoß.“ „Wir warten auf die EU.“ Wer als Imkerin oder Imker schon einmal bei seiner Lebensmittelüberwachung nach Honigkontrollen gefragt hat, kennt diese Sätze. Wir haben sie gesammelt – zehn Stück – und jeden einzelnen geprüft.
Das Ergebnis ist ein Kommentar des Vorstands, der deutlicher ausfällt als das Positionspapier, weil er es sein darf. Jede Ausrede wird mit dem konfrontiert, was die Behörden selbst gesagt haben: Das Bundesamt für Verbraucherschutz erklärt, seine Methodensammlung binde die Länder gar nicht. Das Referenzzentrum des Bundes nennt vier Labore, die Honig prüfen können, und bestreitet, dass Kapazität fehle. Die Kommission schreibt, Kontrollen setzten den Nachweis des Betrugs nicht voraus, sondern dienten dazu, ihn zu führen. Und ein Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, dass eine Behörde beim Ob des Einschreitens kein Ermessen hat.
Am Ende steht ein Wort zum Bundesamt, das über den Honig hinausweist: eine Bundesoberbehörde, deren Methodensammlung die Länder faktisch wie ein Gesetz behandeln, obwohl sie rechtlich bedeutungslos ist – und obwohl die Behörde das selbst so sagt. Wir veröffentlichen diesen Kommentar, weil die Ausreden nur so lange funktionieren, wie niemand sie nebeneinanderlegt.
Präsidenten-Summary · Zwei Seiten – Honigbetrug auf zwei Seiten: Was feststeht, was folgt, was wir tun
Nicht jeder hat Zeit für über 50 Seiten. Für Präsidien, Vorstände und politische Entscheidungsträger haben wir das Positionspapier auf zwei Seiten verdichtet: der Befund in Zahlen, die Rechtslage in fünf Herleitungen, die vier Kernaussagen aus den Antworten der Bundesbehörden, die drei Instrumente des Verbandes und das, was wir von Kreisen, Land, Bund und Verbänden erwarten.
Die Summary ist zum Weiterreichen gedacht – an den Landrat, die Verbandsspitze, den Abgeordneten im Wahlkreis. Sie belegt jede Aussage mit der Fundstelle im Positionspapier, sodass niemand etwas glauben muss, was er nicht nachlesen kann. Und sie beantwortet in einem Absatz die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird: Wenn alles so klar ist, warum passiert dann nichts? Weil jede Ebene auf die nächste zeigt – und weil bislang niemand die Behörde gefragt hat, die tatsächlich zuständig ist.
Positionspapier · Unionsrecht gilt. Vollzug ist Pflicht. Unser Positionspapier zum Honigbetrug
Die EU-Kommission hat bei 46 Prozent der Importhonige Verfälschungsverdacht festgestellt. In deutschen Supermärkten waren 25 von 30 Proben mit Sirup gestreckt. Und doch hat in zehn Jahren keine deutsche Behörde ein einziges Verkaufsverbot gegen gepanschten Honig erlassen. Warum eigentlich nicht?
Unser Positionspapier gibt die Antwort auf 55 Seiten – und sie ist unbequem für alle, die auf fehlende Methoden, fehlende Labore oder fehlende Rechtsgrundlagen verweisen. Die EU-Kontrollverordnung 2017/625 gilt seit 2019 unmittelbar in jeder Kreisverwaltung. Sie verpflichtet die Lebensmittelüberwachung, Betrug risikobasiert aufzudecken, Verdachtsmomenten nachzugehen und Verstöße mit Verkaufsverbot zu ahnden. Welche Methoden dafür zulässig sind, steht in Artikel 34; wie man zu einem geeigneten Labor kommt, in Artikel 37. Die Stadt Malmö hat auf genau dieser Grundlage 2026 zwei Verkaufsverbote erlassen – mit denselben Laboren, die auch deutschen Behörden offenstehen.
In vierzehn Prüfblöcken gehen wir die Rechtsfragen durch, die uns Behörden in den vergangenen anderthalb Jahren entgegengehalten haben, und beantworten jede mit Normtext, Kommissionsschreiben und Rechtsprechung. Die aktuelle Fassung 1.3 verarbeitet erstmals die Antworten, die uns das Bundesamt für Verbraucherschutz und das Max Rubner-Institut im Sommer 2026 gegeben haben – und die unsere Analyse in jedem Punkt bestätigen. Das Papier ist als Arbeitsgrundlage für Imkerinnen und Imker, Vereine, Bieneninstitute und politische Entscheidungsträger geschrieben. Wer es gelesen hat, kann seiner Lebensmittelüberwachung die richtigen Fragen stellen.
Infografiken · Wer muss handeln, welche Norm verpflichtet, wie viel Zeit ist vergangen: Drei Infografiken
Manches versteht man schneller, wenn man es sieht. Drei Infografiken fassen die Kampagne zusammen – zum Ausdrucken, Projizieren und Teilen.
Die erste zeigt die Akteure: EU, Bund, Land und Kommune mit ihren Rollen und Rechtsgrundlagen – und die rote Kette der Verweisungen, die von der Kreisverwaltung über Landesamt, Bundesamt und Referenzzentrum nach Brüssel führt und von dort zurück. Daneben Malmö, das mit denselben Laboren und derselben Verordnung in 26 Tagen zum Verkaufsverbot kam. Die zweite ist der Pflichtenpfad der Kontrollverordnung: von der Kontrollplanung über Verdacht, Methodenkaskade und Laborwege bis zum Verkaufsverbot, dazu das nationale Recht und eine Tabelle mit sechs Ausreden und der Norm, an der jede scheitert. Die dritte stellt die Chronologie von 2016 bis heute dar, den Kontrollzirkel, der das Nichtstun stabilisiert, und die drei Instrumente des Verbandes samt Eskalationsleiter. Alle Angaben stammen aus dem Positionspapier und den Bescheiden der Bundesbehörden. Die Grafiken dürfen unter Nennung der Quelle frei verwendet werden.
Honigbetrug und amtliche Kontrolle: Der Vortrag im Video
Fast jeder zweite Importhonig in der EU steht unter Verfälschungsverdacht – so die Gemeinsame Forschungsstelle der EU-Kommission. In Deutschland hat das in zehn Jahren zu keinem einzigen Vertriebsverbot geführt. In unserem Vortrag erklärt Thomas Hock, 1. Vorsitzender des Imkerverbandes Rheinland-Pfalz, warum das kein Problem fehlender Methoden ist, sondern ein Problem des Vollzugs.
Im Vortrag anlässlich des Honig-Bienen-Land-Festivals 2026 geht es nach einem kurzen Rückblick auf die Arbeit der vergangenen Jahre darum, was die EU-Kontrollverordnung von den Behörden verlangt, welche Analysemethoden die Kommission selbst für den Nachweis von Zuckersirup nennt, auf welchen vier Wegen eine Behörde zu einem geeigneten Labor kommt und wie die Stadt Malmö mit denselben Methoden binnen weniger Wochen zwei Vertriebsverbote erlassen hat. Dazu: das Verantwortlichkeitsgeschiebe zwischen Kreis, Land, Bund und Brüssel, die häufigsten Ausreden – und was Imkerinnen und Imker selbst tun können: https://youtu.be/1w5oT5RMxkU
Schwarmintelligenz gegen Honigbetrug – eine Idee zur Abstimmung
In zehn Jahren hat keine deutsche Behörde ein Vertriebsverbot gegen verfälschten Honig ausgesprochen, obwohl die EU-Kommission bei 46 Prozent der Importhonige einen Verfälschungsverdacht festgestellt hat. Eine Erfahrung aus unseren Anfragen bei EU-Kommission und Bundesbehörden: Schreiben an den Bund erzeugen Antworten, aber keinen Vollzug. Zuständig für Probenahme und Bescheid ist die Lebensmittelüberwachung im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt.
Daraus ist eine Idee entstanden. Ein Verband, der schreibt, ist ein Vorgang. Viele Imkerinnen und Imker, die in ihren Landkreisen mit einem konkreten, belegten Verdacht an die Lebensmittelüberwachung schreiben, sind ein Sachverhalt. Jedes dieser Schreiben wäre eine Meldung nach Artikel 140 der EU-Kontrollverordnung, der die Behörde nachgehen muss, und zugleich ein Auskunftsantrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz.
Ob, wann und wie das geschieht, sollte jeder für sich entscheiden – am besten in Abstimmung mit dem eigenen Landesverband. Manchmal ist das Gespräch mit dem Landesministerium der bessere erste Schritt; diesen Weg gehen wir in Rheinland-Pfalz gerade. Gern geben wir unsere Erfahrungen weiter und bieten einen Werkzeugkasten mit Musterschreiben, Positionspapier, Infografiken und Vortrag an, zur freien Verwendung unter eigenem Namen. Wenden Sie sich dazu bitte an unsere Geschäftsstelle.
Der Imkerverband Rheinland-Pfalz ist mit dem Landesministerium in Mainz in weiterführenden Gesprächen, um gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten. Solange diese Gespräche laufen, unternehmen wir keine weiteren Schritte. Wir informieren Sie, sobald es Ergebnisse gibt.


Schreiben an das Land – Was wir das Ministerium gefragt haben – und was Rheinland-Pfalz schon kann
Im Mai haben wir das Landwirtschafts- und Umweltministerium in Mainz aufgefordert, gegen Honigbetrug im rheinland-pfälzischen Handel nach dem Vorbild Malmös vorzugehen. Eine Antwort steht aus. Jetzt haben wir erneut geschrieben – als Bitte um Antwort und um ein Gespräch, weil sich die Sachlage seit dem Frühjahr an drei Stellen verändert hat.
Die EU-Kommission hat Rheinland-Pfalz Ende 2021 selbst geprüft und festgehalten, dass Kontrollen, die nichts finden, seltener werden – ein Zirkel, den wir beim Honig täglich beobachten. Derselbe Bericht lobt aber auch, was das Land im Weinsektor kann: Dokumentenprüfung entlang der Handelskette, Isotopen- und NMR-Analytik, eine interdisziplinäre Kontrolleinheit. Genau diese Instrumente erbitten wir für den Honig. Und der Bund hat uns inzwischen schriftlich bestätigt, dass auf ihn nicht zu warten ist: Die Methodensammlung bindet die Länder nicht, Labore sind benannt, ein Referenzlabor für Authentizität gibt es nicht – weshalb die Dringlichkeitsklausel der Kontrollverordnung dem Landesuntersuchungsamt unmittelbar offensteht.
Zehn Fragen stellen wir dem Ministerium, sechs Bitten tragen wir vor, und wir bieten etwas an: authentische Referenzhonige aus unserer Honigprämierung, mit denen das Landesuntersuchungsamt seine Methoden validieren kann. Wir veröffentlichen das Schreiben, weil Transparenz nach Artikel 11 der Kontrollverordnung Pflicht der Behörden ist – und weil wir sie selbst einhalten. Das Schreiben werden wir in Kürze hier veröffentlichen.




