Im folgenden findet Ihr die diesjährigen Anträge des Imkerverbands Rheinland-Pfalz zur öffentlichen Vertreterversammlung des D.I.B. auf dem Deutschen Imkertag in Bremen.

 

Ergebnis-Update, 14. Oktober 2025: Diese Zusammenfassung fasst die wichtigsten Ergebnisse der Vertreterversammlung (VV) 2025 zusammen.

1. Antrag Referenzpreis: Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Es wird ein Tool entwickelt, mit dem Imkerinnen und Imker künftig den Gestehungspreis pro Kilogramm Honig auf Basis einer Vollkostenrechnung nach Deckungsbeitragsrechnung (DB-1-bis 4-Rechnung) ermitteln können. Dies gilt als wichtiger Meilenstein für faire Honigpreise und stärkt die wirtschaftliche Transparenz in der Imkerei.

2. Antrag Deckeleinlagen: Der D.I.B. hat im Vorfeld alle Abfüllstellen schriftlich und unmissverständlich aufgefordert, die Verwendung von Deckeleinlagen ohne Ausnahme – auch bei kristallisierten Honigen – verpflichtend umzusetzen. Auf der Vertreterversammlung wurde vereinbart, dass der D.I.B. die Informationen zur Umsetzung sowie die Bestellmöglichkeiten für Deckel mit Deckeleinlagen in einem Beitrag auf seiner Homepage veröffentlicht. Damit hat sich der Antrag inhaltlich im Voraus erfüllt und wurde zurückgezogen.

3. Antrag Verbraucherstudie: Der Antrag wurde modifiziert. Zunächst wird eine Videokonferenz für die Landesverbände organisiert, in der die Inhalte und Ziele einer Verbraucher-Datenanalyse erläutert werden. Die Vertreterversammlung bewertete den Antrag positiv, beschloss aber, ihn auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben

4. Antrag Beschlusstabelle: Der Antrag wurde zurückgezogen, da eine funktionsfähige Version der Beschlussdatenbank bereits fertiggestellt und präsentiert wurde. Damit kann die Arbeit mit dem Tool unmittelbar beginnen, was als bedeutender Fortschritt für Transparenz und Nachvollziehbarkeit der D.I.B.-Beschlüsse gilt

Fazit: Die Vertreterversammlung 2025 brachte konkrete Fortschritte in mehreren zentralen Themenfeldern. Mit dem Referenzpreis-Tool wurde ein entscheidender Schritt zu fairen Honigpreisen beschlossen. Gleichzeitig hat der D.I.B. klare Vorgaben für die verpflichtende Verwendung von Deckeleinlagen ohne Ausnahmen gesetzt – ein starkes Signal für Qualität und Verbraucherschutz. Die Verbraucherstudie wurde in einen koordinierten, vorbereitenden Prozess überführt, um die Landesverbände einzubinden, und die Beschlussdatenbank steht nun bereit für den praktischen Einsatz, was die Verbandsarbeit nachhaltig stärkt.

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Die deutsche Imkerei steht vor großen Herausforderungen: steigende Kosten, internationale Billigimporte und eine zunehmend schwierige Vermarktungslage. Vier aktuelle Anträge aus den Landesverbänden zeigen, welche Schritte jetzt notwendig sind, um die Zukunft der Imker zu sichern.

1. Deckeleinlagen – Verbraucherschutz und Fairness
Trotz wiederholter Hinweise verzichten große Abfüllstellen bei Honiggläsern noch immer auf Deckeleinlagen. Für Verbraucher bedeutet das weniger Sicherheit, für Imker einen Wettbewerbsnachteil. Ein Antrag fordert deshalb, die Einhaltung dieser Standards endlich verbindlich zu machen.

Antrag Deckeleinlage

2. Referenzpreis – Schluss mit Dumping
Viele Imker müssen ihren Honig unter Produktionskosten verkaufen, weil sich die Preise am Weltmarkt orientieren. Ein transparenter, betriebswirtschaftlich begründeter Referenzpreis soll sicherstellen, dass heimische Produzenten nicht länger unter Wert arbeiten. Das würde Existenzen sichern und gleichzeitig eine faire und nachhaltige Lebensmittelkette stärken.

Antrag Referenzpreis

3. Marktstudie – Wissen, bevor man investiert
Der Werbefonds des DIB umfasst rund 600.000 Euro. Bevor dieses Geld in Kampagnen fließt, soll eine umfassende Marktstudie klären, wie sich der Honigmarkt entwickelt: Welche Sorten sind gefragt? Welche Packungsgrößen dominieren? Wie stark ist Bio im Aufwind? Nur mit soliden Daten kann eine effektive Marketingstrategie entwickelt werden.

Antrag Verbraucherstudie

4. Beschlussdatenbank – Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Seit 2015 fordert der Imkerverband Rheinland die Herausgabe einer Beschlussdatenbank des DIB. Beschlüsse sollen innerhalb von 14 Tagen nach jeder Vertreterversammlung elektronisch an die Landesverbände übermittelt werden. Doch trotz mehrfacher Zusagen und Beschlüssen  – zuletzt 2023 – und einer fast fertigen Datenbank, die 2024 präsentiert wurde, ist bis heute nichts umgesetzt. Mehr Transparenz würde Vertrauen schaffen und die Arbeit der Verbände deutlich erleichtern.

Antrag Beschlusstabelle

Aber nicht nur der Imkerverband Rheinland-Pfalz, auch der Landesverband Hessen hat spannende Anträge eingereicht.