Die Honigobleute des Imkerverbandes Rheinland–Pfalz sind für alle Belange zuständig, die sich im Zusammenhang mit der Produktion, der Ver- und Bearbeitung, der Vermarktung insbesondere aber mit der Qualität von Honig befassen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Qualität des Honigs gelegt, der mit dem Gewährstreifen des Deutschen Imkerbundes (DIB) vermarktet wird.
Jochen Dörr
Kontakt: Obleute_Honig@imkerverband-rlp.de
Im Vergleich zur Deutschen Honigverordnung, die für alle inländischen und importierten Honige verbindlich ist, wird an die Qualität des Honigs, der im Glas und mit dem Gewährstreifen des DIB vermarktet wird, eine höhere Messlatte angelegt, was sich vor allem in einem niedrigeren Wassergehalt (nur bis zu 18 % Wasser) und einem nachgemessenen Invertasegehalt (mindestens 64 Enzymeinheiten pro Kg Honig) ausdrückt. Selbstverständlich unterliegt der Honig von allen Imkern, die ihren Honig im Einheitsglas des DIB vermarkten, einer einheitlichen bundesweiten Marktkontrolle, die vom DIB alljährlich organisiert und ausgewertet wird. Im Rahmen dieser Marktkontrolle überwacht und organisiert der Honigobmann des Landesverbandes die Probenziehung bei den vom DIB nach dem Zufallsverfahren ausgewählten Imkern seines Landes. In Problemfällen stehen die Honigobleute dem Imker beratend zur Seite.
Wichtige Links:
http://www.gesetze-im-internet.de/lmkv/
https://www.gesetze-im-internet.de/honigv_2004/index.html
https://www.gesetze-im-internet.de/fertigpackv_1981/BJNR015850981.html