Honigprämierung 2018 des Imkerverbandes Rheinland-Pfalz e. V.

Richtlinien zur Honigprämierung 2018

 

Zweck und Umfang

Die Honigprämierung des Imkerverbandes Rheinland-Pfalz e. V. und der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hat zum Ziel, die Erzeugung qualitativ herausragender Bienenhonige und deren Absatz zu fördern. Der Honigprämierung liegen die jeweils gültige Honigverordnung sowie die aktuellen Bestimmungen der DIB-Qualitätsrichtlinien zugrunde.

 

Vorgaben

Zugelassen sind die organisierten Imkerinnen und Imker des Imkerverbandes Rheinland – Pfalz e.V., die ihren 1. Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben.

 

Es können nur Honige in 500g DIB-Honiggläsern in Aufmachung nach der Warenzeichensatzung des DIB (geprägtes Glas, geprägter Deckel mit DIB-Einlage und DIB-Gewährverschluss) anerkannt werden. Es sind ausschließlich Gläser, Deckel und Einlagen der neuesten Aufmachung zu verwenden. Die Gläser sind mit den vom Imkerverband Rheinland-Pfalz e.V. für diese Honigprämierung überlassenen Gewährverschlüssen ohne Adressangabe und ohne Sortenbezeichnung sowie ohne Zusatzetiketten (z.B. Aufkleber, Einritzungen, Schriftzeichen, usw.) zu versehen.

 

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist mit einem Tagesdatum (tt.mm.jjjj) anzugeben.

 

Ein Honiglos besteht aus vier Gläsern zu je 500g.

 

Die Anzahl der anzustellenden Honiglose wird pro Mitglied auf drei Lose im Jahr 2018 beschränkt.

Die nicht zu Untersuchungszwecken benötigten Gläser werden einem gemeinnützigen Zweck zugeführt.

Mindestmenge des noch vorhandenen Los-Honigs: 25kg.

 

Der Honig muss der Ernte 2018 entstammen und darf nicht vorher bereits an einer anderen Prämierung teilgenommen haben.

Die Lagermenge ist anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen.

Die Honige müssen sich nach Farbe, Aroma und ggfs. Konsistenz erkennbar unterscheiden.

Maßgebend für die Bewertung des Honigs ist die zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegende Konsistenz (kristallisiert, flüssig).

 

Das Bruttogewicht von jedem einzelnen Glas eines Loses muss mind. 741g aufweisen.

 

Die Bestellung der Unterlagen zur Teilnahme an der Prämierung muss in der Zeit von 1. Juni 2018 bis spätestens Freitag, 13. Juli 2018 schriftlich erfolgen. Nach diesem Zeitraum kann eine Bestellung von Honiglosen nicht mehr berücksichtigt werden.

Letztmöglicher Abgabetermin für die Honiglose ist der 15. August 2018 bei der Fa. Hammann (Fabrikstraße 6, 67454 Haßloch).

 

Die Anlieferung der Honige erfolgt frei Haus. Verspätet eingegangene, beschädigte und unvollständige Lose werden zur Prämierung nicht zugelassen.

Kostenbeitrag:

Ein Honiglos                 30,00€

Zwei Honiglose            60,00€

Drei Honiglose             90,00€

Der Kostenbeitrag ist auf das Konto des Imkerverbandes Rheinland-Pfalz e. V. zu überweisen:

Geldinstitut:        Sparkasse Rhein-Haardt

IBAN:                   DE11 5465 1240 1000 6603 63

Sollte der Betrag nicht bis spätestens Freitag, 17. August 2018 auf unserem Konto verbucht sein, so kann das Los nicht an der Honigprämierung teilnehmen.

 

Es werden Teilanalysen durch Bestimmung des Wassergehalts, zur Invertaseaktivität (ggfs. HMF, Prolin, Fructose/Glucose Verhältnis elektrische Leitfähigkeit) durchgeführt. Die Durchführung der Vollanalyse (Pollenspektrum) ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Laborkapazitäten und finanziellen Mitteln. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Honigvollanalyse.

 

Verfahren Honigprüfung

Die Prämierung wird von einem Preisrichtergremiumdurchgeführt. Die Preisrichter werden vom Vorstand des Imkerverbandes Rheinland-Pfalz e. V. benannt. Eine Preisrichtergruppe besteht aus mindestens zwei Preisrichtern. Diese und derer Angehöriger sind jedoch von der Teilnahme zur Honigprämierung ausgeschlossen.

Die Preisrichter wählen vor Beginn der Prüfung einen Vorsitzenden des Prüfungsgremiums. Dieser legt den Ablauf der Prüfung sowie die Vergabekriterien der Medaillen fest. Er zeichnet verantwortlich für die ordnungsgemäße Abwicklung der Honigprüfung und Prämierung. Die ausgefüllten Prüfschemata sind von den Prüfern zu unterzeichnen. Erläuterungen sind auf dem Prüfbeleg zu vermerken.

 

Die Ergebnisse der Honigprämierung, sowie die Übergabe der Urkunden und Medaillen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erfolgt am Samstag, 20. Oktober 2018 auf dem Honigtag des Imkerverbandes Rheinland-Pfalz e. V. in Neustadt. Die Ausgabe der Urkunde und Medaillen inkl. der Untersuchungsergebnisse an Dritte erfolgt nur mit einer schriftlichen Vollmacht, die am Honigtag vorgelegt werden muss.

Ebenfalls werden die Ergebnisse anschließend auf der Homepage veröffentlicht. Die Feststellungen des Prüfungsgremiums stellen eine endgültige Tatsachenentscheidung dar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Honigobleute des Imkerverbandes Rheinland-Pfalz e.V.